Sie benötigen Hilfe bei der drohenden Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie? Jetzt wird es Zeit für Sie uns zur Hilfe zu rufen!
Eine Forderung aus dem Grundbuch wurde gekündigt
Die Androhung zur ZV wurde bereits erteilt
Die ZV ist bereits beantragt
Das Wertgutachten liegt bereits vor
Sie haben den Termin zur ZV erhalten
Im ersten Termin wurde kein Zuschlag erteilt
Wir bieten Hilfe durch Privatinvestoren bei drohender Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie! Nun sind Sie dran! Rufen Sie an und unser erfahrenes Team wird ein Konzept erarbeiten. Keine Rechtsberatung!
4. Hilfe bei drohender Zwangsversteigerung
Sollte Ihr Objekt in einer Zwangsversteigerung sein, so können wir evtl. auch hier helfen. Dazu benötigen wir aber Zeit. Bis zum ZV (Zwangsversteigerung) Termin sollten es noch mindestens 6 Wochen sein. Bei einer Androhung einer ZV sollten Sie den Gutachter der dann irgendwann kommen wird, unbedingt rein lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Immobilie besser bewertet wird. Es sind nur Objekte mit bis zu 30 % Gewerbeanteil darstellbar. Bis 50 % Forderung spielt es keine Rolle welche Tätigkeit Sie ausüben. Darüber hinaus werden nur Privatiers, Angestellte, Arbeiter, Beamte und Rentner beraten. Hier sind nur selbstgenutzte Häuser (max. 4 Familienhaus) oder Eigentumswohnungen darstellbar. In der Vergangenheit waren Nachlässe bis zu 70% erzielbar. Das wird sicherlich nicht bei jedem Vergleich machbar sein, aber wenn man anschließend eine Lösung erreicht ist jedem damit geholfen.