Sie möchten die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie, Ihres Hauses abwenden? Jetzt wird es Zeit für Sie zu handeln!
Eine Forderung aus dem Grundbuch wurde gekündigt
Die Androhung zur ZV wurde bereits erteilt
Die ZV ist bereits beantragt
Das Wertgutachten liegt bereits vor
Sie haben den Termin zur ZV erhalten
Im ersten Termin wurde kein Zuschlag erteilt
Wir wenden die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie durch private Geldgeber Ihres Hauses ab! Nun sind Sie dran! Rufen Sie an und unser erfahrenes Team wird ein Konzept erarbeiten.
4. Zwangsversteigerung Ihres Hauses abwenden durch Private
Sollte Ihr Objekt in einer Zwangsversteigerung sein, so können wir evtl. auch hier helfen. Dazu benötigen wir aber Zeit. Bis zum ZV (Zwangsversteigerung) Termin sollten es noch mindestens 6 Wochen sein. Bei einer Androhung einer ZV sollten Sie den Gutachter der dann irgendwann kommen wird, unbedingt rein lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Immobilie besser bewertet wird. Wir arbeiten ohne Banken. Die Annahmerichtlinien dafür sind genausten abgesteckt. Es sind nur Objekte mit bis zu 30 % Gewerbeanteil darstellbar. Bis 50 % Forderung spielt es keine Rolle welche Tätigkeit Sie ausüben. Darüber hinaus werden nur Privatiers, Angestellte, Arbeiter, Beamte und Rentner angenommen. Hier sind nur selbstgenutzte Häuser (max. 4 Familienhaus) oder Eigentumswohnungen darstellbar.