Rettung vor Zwangsversteigerung von Immobilien

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Sie haben die Androhung oder bereits einen konkreten Termin für die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie erhalten?
Jetzt wird es Zeit für Sie zu handeln!

  1. Eine Forderung aus dem Grundbuch wurde gekündigt
  2. Die Androhung zur ZV wurde bereits erteilt
  3. Die ZV ist bereits beantragt
  4. Das Wertgutachten liegt bereits vor
  5. Sie haben den Termin zur ZV erhalten
  6. Im ersten Termin wurde kein Zuschlag erteilt

 

Wir retten Ihre Immobilie durch Privatinvestoren! Nun sind Sie dran! Rufen Sie an und unser erfahrenes Team wird ein Konzept erarbeiten.

4. Zwangsversteigerung

Sollte Ihr Objekt in einer Zwangsversteigerung sein, so können wir i.d.R auch hier helfen. Dazu benötigen wir aber Zeit. Bis zum ZV (Zwangsversteigerung) Termin sollten es noch mindestens 6 Wochen sein. Bei einer Androhung einer ZV sollten Sie den Gutachter der dann irgendwann kommen wird, unbedingt rein lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Immobilie besser bewertet wird. Es sind nur Objekte mit bis zu 30 % Gewerbeanteil darstellbar. Bis 50 % Forderung spielt es keine Rolle welche Tätigkeit Sie ausüben. Darüber hinaus werden nur Privatiers, Angestellte, Arbeiter, Beamte und Rentner angenommen. Hier sind nur selbstgenutzte Häuser (max. 4 Familienhaus) oder Eigentumswohnungen darstellbarbar. 

Nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns auf!





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